Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KARL THOMA Sanitäre Anlagen GmbH
Am Rohrgraben 5
79249 Merzhausen
Telefon: 0761 – 88799910
E-Mail:
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der KARL THOMA Sanitäre Anlagen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch
- schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
- schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers oder
- Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung.
- Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Preise und Ausführungsfristen führen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Nachunternehmer einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis vereinbart wurde.
- Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
- Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt gemäß § 632a BGB verlangt werden.
5. Ausführungsfristen
- Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungen erbracht hat.
- Bei Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend.
- Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Fristen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewähren.
- Er stellt auf eigene Kosten Wasser, Strom und ggf. notwendige Lagerflächen bereit.
- Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Einholung erforderlicher Genehmigungen (z. B. bei behördlichen Auflagen).
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsbereiche frei zugänglich sind. Müssen Möbel, Einrichtungsgegenstände oder sonstige Hindernisse durch den Auftragnehmer verrückt oder entfernt werden, entstehen hierfür Zusatzkosten gemäß den vereinbarten Stundensätzen. Für Schäden an solchen Gegenständen beim Verrücken oder Entfernen haftet der Auftraggeber.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Abnahme
- Die Abnahme der Werkleistung hat unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Der Auftraggeber bestätigt in der Regel die Abnahme durch seine Unterschrift auf Rapport-, Auftrags- oder Angebotszettel.
- Nimmt der Auftraggeber das Werk trotz Fertigstellung nicht innerhalb einer gesetzten Frist ab, gilt es als abgenommen.
- Mit der Abnahme geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs auf den Auftraggeber über.
9. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß BGB.
- Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt 5 Jahre, für bewegliche Sachen 2 Jahre, jeweils ab Abnahme.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 7 Kalendertagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
10. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG).
Die vollständige Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://thoma-sanitaer.de/datenschutz
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Internet) abgeschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu.
Widerrufsbelehrung: Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber uns (KARL THOMA Sanitäre Anlagen GmbH, Am Rohrgraben 5, 79249 Merzhausen, Tel. 0761–88799910, E-Mail:
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs: Wurde der Vertrag widerrufen, sind alle Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung, zurückzuzahlen.
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen eines Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.